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Entstehung von Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein entstand nach dem Zweiten Weltkrieg. Es wurde als Bundesland der Bundesrepublik Deutschland am 23. August 1946 gegründet. Schon zuvor hatte es eine Provinz Schleswig-Holstein gegeben, die zu Preußen gehörte. 1867 war sie aus den beiden Herzogtümern Schleswig und Holstein gebildet worden.

Bis 1920 umfasste Schleswig allerdings ein größeres Gebiet, dessen Norden seitdem zu Dänemark gehört. Anders als aber etwa in Niedersachsen gab es 1946 schon ein "Schleswig-Holstein" in den Grenzen von heute.

Kurze Geschichte von Schleswig-Holstein

Schon in der Steinzeit war das Gebiet des heutigen Schleswig-Holstein besiedelt. In der Jungsteinzeit entstanden viele Megalithbauten. Später lebten hier verschiedene germanische Stämme wie die Jüten und die Angeln. Im 8. Jahrhundert drangen die Dänen vor und gründeten Haithabu. Friesen, Slawen und Sachsen lebten in den angrenzenden Gebieten.

Im Mittelalter entwickelten sich die Herzogtümer Schleswig und Holstein. Die Familie der Schauenburger gewann die Herrschaft in Holstein und dehnte diese aus. Ab 1460 wurden Schleswig und Holstein vom dänischen König mit regiert. Teilungen führten zu mehreren Herzogtümern, von denen Gottorp das mächtigste wurde. Es entwickelte sich ein Flickenteppich, weil es königliche (dänische) Anteile gab und herzogliche (aus dem Hause Schleswig-Holstein-Gottorp). In Schleswig übernahm schließlich wieder Dänemark alle Landesteile.

Im Deutsch-Dänischen Krieg musste Dänemark aber schließlich seine Ansprüche aufgeben und Schleswig-Holstein wurde 1866 eine preußische Provinz. 1920 entschieden sich die im Norden Schleswigs lebenden Dänen in einer Volksabstimmung aber für die Zugehörigkeit zu Dänemark. So wurde Schleswig geteilt: Der Norden (Nordschleswig) kam zu Dänemark, der Süden (Südschleswig) zu Deutschland. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die preußische Provinz 1946 dann zum Bundesland Schleswig-Holstein. Zur Landeshauptstadt wurde Kiel bestimmt.
 

Die Verfassung von Schleswig-Holstein

Am 12. Januar 1950 trat die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in Kraft. Damals hieß sie noch Landessatzung. Sie war zuvor als vorläufige Verfassung von der britischen Militärregierung erlassen worden. Diese hatte einen Landtag ernannt, der der vorläufigen Verfassung zustimmte, ehe sie 1950 in Kraft trat.

So lange Deutschland geteilt war, sollte die Verfassung Landessatzung heißen. Daher trägt die Landessatzung erst seit 1990 den Namen Verfassung. In der Neufassung von 1990 wurde zum Beispiel auch der Schutz der friesischen und dänischen Minderheiten im Land festgeschrieben. 2014 gab es eine Reform der Verfassung.

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letzte Aktualisierung am 13.02.2024